Merkblatt zur Beladung der Container mit Bauschutt

Wir möchten hiermit noch einmal nachdrücklich auf die Einhaltung der Beladungsvorschriften hinweisen. BAUSCHUTT kann nur dann als Bauschutt(zum günstigeren Preis) entsorgt werden, wenn dem reinem mineralischem Schutt keinerlei andere Stoffe untergemischt werden. Das heißt 0% Fremdstoffe.
Also auch keine Tapetenreste,Kabel und Rohre
-keine Strohmatten und Rabitzdrahtwände
-keine Holzreste,Holzsplitter,Sägespäne
-keine HWL bzw.Sauerkohlplatten
-keine Isolier und Dämmstoffe
-keine Gips und Rigipsplatten
-keine Anhaftungen von Dachpappe,Styropor,Teer,
-keine Metalle z.B.Moniereisen,Ofenklappen.
auch keine Getränkedosen,Frühstücksbeutel usw.
Bei Zuladung dieser Materialien bitte den Container entsprechend der Abfallart deklarieren, z.B.als Baumischabfall. Wir entsorgen aber keinen Sondermüll. Wird bei der Abholung oder Entladung des Containers festgestellt, daß doch Fremdstoffe untergemischt wurden, ist mit erheblichen Mehrkosten zurechnen. Die Absetzcontainer dürfen auch generell nur bis zur Oberkante, bzw.bei schweren Ladungen der Mulden nur bis zur Lademarkierung (7cbm) befüllt werden, damit die Fahrzeuge nicht überladen sind,bzw. die maximal zulässige Fahrzeughöhe überschritten wird. Container mit Deckel müssen sich noch schließen lassen, Ladeklappen und Deckel sind generell zu schließen. Wird bei der Abholung festgestellt, daß mehr geladen wurde,oder zusätzliche Materialien untergemischt wurden, erfolgt zusätzliche Berechnung.
Speziell Neukunden und Privatleute werden nochmals darauf hingewiesen, daß die Container nicht auf einer Deponie verkippt werden, sondern alles, nach erfolgter Sortierung aufbereitet wird. Die verbotswiedrige Beladung durch das Untermischen von Störstoffen (auch Kleinstmengen) ist deshalb zwecklos und wird somit auf jeden Fall bemerkt. In diesem Fall erfolgt u.U.die Rückführung des gesamten Containerinhaltes entsprechend unsererGeschäftsbedingungen.
zurück zur Startseite